Häufig gestellte Fragen
- 1 Sind alle Noten wirklich frei verwendbar?
- 2 Muss ich GEMA Gebühren bezahlen, wenn ich diese Musik aufführe?
- 3 Was bedeutet "Creative Commons License" in wenigen Worten?
- 4 Warum enthalten auch deine Ausgaben gemeinfreier Werke einen Lizenzhinweis?
- 5 Warum stellst Du deine Musik zur freien Verfügung?
- 6 Kann ich diese Arbeit irgendwie unterstützen?
- 7 Welches Notensatzprogramm wurde für diese Ausgaben verwendet?
- 8 Wie kann ich die Audio-Beispiele anhören?
- 9 Wo finde ich weitere frei benutzbare Notenausgaben?
1 Sind alle Noten wirklich frei verwendbar
Ja. Meine eigenen Werke stelle ich unter die "Creative Commons License" (siehe Frage 3). Die Werke anderer Komponisten in diesem Archiv sind alle gemeinfrei und übertragen aus mittlerweile gemeinfreien Ausgaben (z.B. aus Kopien der originalen Stimmbücher aus dem 16. Jahrhundert).
Das bedeutet, dass diese Noten nach Belieben fotokopiert und zu jeglicher Art des Musizierens kostenlos verwendet werden dürfen, sei es für Konzerte, gewerbliche Tonaufnahmen, Rundfunksendungen oder wozu auch immer.
2 Muss ich GEMA Gebühren bezahlen, wenn ich diese Musik aufführe?
Nein. Zwar erlaubt die GEMA ihren Mitgliedern das Publizieren unter einer Creative Commons License nicht, aber ich bin nicht in der GEMA. Folglich habe ich (anders als Komponisten, die in der GEMA sind) das Recht, die kostenlose Verwendung meiner Werke zu erlauben und die GEMA darf für Aufführungen meiner Werke auch keine Gebühren nehmen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass sie es vielleicht trotzdem versucht. Sollte das vorkommen, so bitte ich um eine kurze Nachricht. Sie können gegenüber der GEMA auf die Creative Commons License verweisen und erläutern, dass ich gar nicht in der GEMA sein kann, weil die GEMA ihren Mitgliedern ja die Verwendung dieser Lizenz nicht gestattet.
3 Was bedeutet "Creative Commons License" in wenigen Worten?
Die Creative Commons License wurde vom Jura-Professor Lawrence Lessig entworfen, um eine rechtliche Basis für ein kulturelles Erbe zu schaffen, das nicht von den großen Verlagen kontrolliert und unter Verschluss gehalten werden kann.
Mittlerweile verbirgt sich hinter der Creative Commons License ein ganzer Zoo von Lizenzmodellen, von denen ich nur zwei Varianten verwende: die "Attribution" und die "Share-Alike" Lizenz. Beide Lizenzen erlauben das kostenlose Kopieren und Verwendung der Noten für beliebige Aufführungen (auch für gewerbliche Zwecke), vorausgesetzt der Komponist wird korrekt angegeben (d.h. es darf nicht behauptet werden, das betreffende Werk wäre von einem anderen Urheber).
Der einzige Unterschied zwischen den beiden Lizenzen bezieht sich auf "abgeleitete Werke" (d.h. Kompositionen oder Bearbeitungen von dritter Seite, die das Werk verwenden). Die Creative Commons Attribution Lizenz macht diesbezüglich keine Einschränkungen, während die Creative Commons Attribution-Share-Alike Lizenz verlangt, dass abgeleitete Werke ebenfalls unter dieselbe Lizenz gestellt werden. Falls Sie sich ein wenig mit Softwarelizenzen auskennen, dann hilft Ihnen vielleicht die folgenden Analogie:
- Die Creative Commons Attribution Lizenz entspricht der BSD Lizenz für Software
- Die Creative Commons Attribution-Share-Alike Lizenz entspricht der GPL für Software
4 Warum enthalten auch deine Ausgaben gemeinfreier Werke einen Lizenzhinweis?
Neuausgaben gemeinfreier Werke sind eine urheberrechtliche Grauzone. Es gibt sogar Paragraphen im deutschen Urheberrecht, die die Reprivatisierung gemeinfreier Werke unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen. Selbst wenn diese Voraussetzungen möglicherweise nicht erfüllt sind, pflegen Verlage immer "Alle Rechte vorbehalten" in ihre Ausgaben zu drucken. Ob dieser Anspruch berechtigt ist oder nicht ("Copyfraud"), ist meist nur sehr schwer festzustellen, wie z.B. auf der Seite Public Domain Sherpa ausführlich erläutert wird.
Deshalb gebe ich immer die "CC Attribution" Lizenz (siehe Frage 3) auf meinen Ausgaben gemeinfreier Werke an, nicht um "Copyfraud" zu begehen, sondern -im Gegenteil- um klarzustellen, dass diese Ausgaben wirklich frei kopiert, verbreitet und genutzt werden dürfen.
5 Warum stellst Du deine Musik zur freien Verfügung?
Der Großteil der Musik, die ich schreibe, ist geistliche Musik. Für deren Verwendung Gebühren zu verlangen halte ich für unmoralisch. Die übliche utilitaristische Begründung des Verlangens von Gebühren für die kirchliche Verwendung von Musik ist, dass das nötig sei, damit überhaupt jemand Interesse hätte, geistliche Musik zu schreiben. Ich bezweifle allerdings, dass Palestrina, Schütz, Bach und viele andere dieser Behauptung zugestimmt hätten.
Wenn andere Musiker meine Werke verwenden und aufführen, dann betrachte ich das als Kompliment und gebe gerne alle dazu nötige Unterstützung. Ferner finde ich die hinter der "Creative Commons License" stehende Idee großartig, für alle frei zugängliche und nutzbare kulturelle Werke zu schaffen.
6 Kann ich diese Arbeit irgendwie unterstützen?
Wenn Sie Freude an meiner Musik haben, freue ich mich immer über Rückmeldungen. Wenn Sie mich darüberhinaus unterstützen möchten, können Sie prüfen, ob eine meiner Ausgaben bei alle-noten.de für Sie interessant ist. Wenn sie gerne etwas dafür zurückgeben möchten, dass Sie GEMA-Gebühren und Kosten für die Noten sparen, dann können Sie auch gerne nach Möglichkeiten für eine bescheidene Spende nachfragen. Oder Sie können Kompositionen oder Bearbeitungen beauftragen.
7 Welches Notensatzprogramm wurde für diese Ausgaben verwendet?
Meistens verwende ich meine eigenen Notensatzprogramme flabc und abctab2ps, die unter der GPL frei verfügbar sind. Kompliziertere Partituren mit mehr als einer Stimme pro Notensystem setze ich mit dem kommerziellen Programm Mup.
8 Wie kann ich die Audio-Beispiele anhören?
Die Audio-Beispiele sind im OGG Vorbis Format. Das MP3 Format ist zwar bekannter, aber von der Fraunhofer Gesellschaft patentiert, so dass beim Bereitstellen von MP3-Dateien auf einer Webseite Lizenzgbühren an Fraunhofer fällig werden. Diese Beschränkung entfällt beim OGG Vorbis Format.
Es gibt zahlreiche Abspielprogramme, die das OGG Vorbis Format unterstützen. Der Webbrowser Firefox hat ab Version 3.1 die OGG Vorbis Unterstützung eingebaut. Ein weiteres beliebtes freies Programm ist der VLC media player, der für MacOS X, Windows und Linux erhältlich ist. Hinweise zu weiteren Alternativen, wie z.B. Plugins für den Windows Media Player oder Quicktime (und damit auch für Safari und iTunes), findet man auf der Vorbis Homepage.
Anmerkung: Damit OGG-Dateien automatisch von Safari abgespielt werden, muss man in den Quicktime Einstellungen (Erweitert/Mime Einstellungen) unter "Audio" das OGG-Format einmal deaktivieren und wieder aktivieren. Das Quicktime-Plugin für OGG funktioniert allerdings nicht mehr unter Mountain Lion, weshalb dort Firefox oder der VLC player verwendet werden muss.
9 Wo finde ich weitere frei benutzbare Notenausgaben?
Hier ist eine Liste anderer Notenarchive mit frei zugänglicher Musik. Bitte lesen Sie jeweils die Nutzungsbedingungen, da nicht immer alle dort erhältlichen Noten auch frei für Aufführungen verwendet werden dürfen.